Sei dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Dise enthält folgende Regelungen für Hotels und Innengastronomie:
In Basis- und Warnstufe sind die "3G" verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie für die Anresise getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Sie benötigen eines der folgenden Dokumente:
- digitalen Impfnachweis
- Genesennachweis
- Negativer Antigen-Schnelltest (max. 24h alt) - im Hotel jeden 3. Tag
- Negativer PCR-Rest (max. 48h alt) - im Hotel jeden 3. Tag
In Alarmstufe I+II sind die "2G" verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie für die Anresise geimpft oder genesen sein müssen. Sie benötigen eines der folgenden Dokumente:
- digitalen Impfnachweis
- Genesennachweis
Ausnahme für Geschäftsreisende: Antigen- oder PCR-Test ist auch zulässig
in Alarmstufe II sind beim Frühstück die "2G+" verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie beim Frühstück vor max. 3 Monaten die Zweitimfpung erhalten haben müssen oder geimpft + getestet oder geboostert sein müssen.
Hier finden Sie die aktuelle Einstufung des Bodenseekreises.
Falls Sie vor der Anreise oder vor der Buchung noch Fragen zur aktuellen Verordnung haben können Sie uns gerne anrufen.